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Aktuelles

Abtretung des Pkw-Schadensfreiheitsrabatts an getrennt lebenden Ehegatten

Gemäß § 1353 Absatz 1Satz 2 BGB sind die Ehegatten zur  ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Aus dieser Verantwortung füreinander kann die Pflicht begründet sein, im Fall der Trennung den vom anderen tatsächlich erzielten Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung auf den anderen rechtlich zu übertragen.
(OLG Hamm, Beschluss vom 13.04.2011 - 8 WF 105/11)

Wenn der Beschuldigte zustimmt, ist die richterliche Anordnung einer Blutprobe nach § 81a StPO entbehrlich. Das setzt aber voraus, dass der Beschuldigte den Sinn und die Tragweite der Einwilligung erfasst. Nur so kann die Einwilligung wirksam sein.
(OLG Jena, Beschluss vom 06.10.2011 - 1 Ss 82/11)

Es kommt nicht selten vor, dass ein Unfallereignis nicht aufklärbar ist, weil sich unterschiedliche Aussagen gegenüber stehen. Reguliert dann die Haftpflichtversicherung 50 % des Schadens, kann sich der Versicherungsnehmer hiergegen und gegen die Höherstufung nicht wehren.
Der Versicherungsnehmer kann ein Regulierungsverbot nicht erteilen, wenn der Versicherer vor der Zahlung die Sach- und Rechtslage sorgfältig geprüft hat und keine völlig unsachgemäße Unfallregulierung durchgeführt hat.
AG Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2010 - 38 C 7609/10

Wird ein fomularmäßiges Angebotsschreiben verwendet, um einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis zu erreichen und wird hierbei der Eindruck erweckt, es handele sich lediglich um eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses, verstößt das gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.

BGH, Urteil v. 30.06.2011 - I ZR 157/10

Das Arbeitseinkommen des Schuldners ist gepfändet. Der Arbeitgeber überweist auf ein Pfändungsschutzkonto des Schuldners monatlich nur den unpfändbaren Betrag. Dieser weicht jedoch ständig in unterschiedlichem Maße von den Sockelbeträgen ab. Hier kann auf Antrag des Schuldners das Vollstreckungsgericht den Freibetrag  durch Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Einkommen festsetzen.
BGH, Bechluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10

Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, stellen als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG dar. Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten, die auf die Unterbringung und Verpflegung entfallen, soweit es sich hierbei um gegenüber der normalen Lebensführung entstehende Mehrkosten handelt.
BFH, Urt. V. 30.06.2011 – VI R 14/10

 
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